Allgemeine geschäftsbedingungen

MITGLIEDSCHAFT UND ABO-LAUFZEIT

Die Laufzeit der Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Beiträge werden monatlich zum 1. des Monats abgebucht.
Bei abgeschlossener Mitgliedschaft wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 4,50 € mtl. + einer einmaligen Aufnahmegebühr von 30 € fällig.
Als Abo wird die vertragliche Buchung eines Pakets für den Tanzunterricht bezeichnet. Ein Abo kann lediglich in Verbindung mit einer Mitgliedschaft gebucht und genutzt werden, d.h. jeder Schüler schließt grundsätzlich mit seiner Anmeldung auch eine Vereinsmitgliedschaft ab.
Im ersten Monat der Anmeldung wird der Abo-Preis anteilsmäßig für die in dem Monat teilgenommenen Kurswochen abgezogen. Die Laufzeit beginnt ab dem ersten eines Monats, also ab dem Folgemonat, wenn das Abo zum 2. oder an einem späteren Zeitpunkt eines Monats abgeschlossen wird.
Studenten bekommen 50% Rabatt auf alle Abo-Preise. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung und 2 Wochen vor Beginn des Monats, in welchem das neue Semester beginnt, muss die Immatrikulation per E-Mail an verein@dasforrohaus.de zugesandt werden.
Wird die aktuelle Bescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Abbuchung ab dem darauffolgenden Monat auf den regulären Preis umgestellt. Bei einem Versäumnis kann der Studentenstatus dennoch ab dem folgenden Monat anerkannt werden, wenn die Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht wird, mit einer Frist von 2 Wochen.
Das Starter Paket kann 1x gebucht werden. Für das Starter Paket gilt ebenfalls die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende. Wird das Starter Paket nicht gekündigt und kein anderes Paket ausgewählt, wird der Vertrag automatisch auf das Basic Paket (Laufzeit 3 Monate) umgestellt.
Die Tarife Einzelunterricht, Schnupperkarte, 4er Karte und 8er Karte kann der Schüler auch ohne Mitgliedschaft buchen. Für diese Tarife erhält der Schüler keine Ermäßigung bei unseren Partys.
Die Karten sind jeweils 3 Monate (4er Karte) bzw. 4 Monate (8er Karte) gültig.

UNTERRICHT

Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers/Trainers, höhere Gewalt usw.) können Gruppen oder Kurse zusammengelegt, abgebrochen, auf andere Tage/Uhrzeiten oder in andere Kursräume verlegt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
Der Kursplan kann sich jederzeit ändern. Unabhängig von dauerhaften Kursänderungen wird dem Schüler versichert, dass in den geänderten Kursplänen immer vorgesehen sein wird, dass der Schüler mindestens zwei Kurse pro Woche besuchen darf.
Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Zahlung der fälligen Beiträge. Für versäumte Stunden gibt es keine Rückerstattung.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr und des Mitgliedsbeitrages. Lastschriften für monatliche Zahlungen werden jeweils am 1. Bankarbeitstag eingezogen. Ist die Abbuchung vom Konto des Mitglieds nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Bankgebühren von ihm zu tragen, sofern der Verein die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat.

DATENSCHUTZ

Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages mit Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck des Vereins einverstanden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Personal des Vereins zugänglich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Der aktuelle Stand der Datenschutzerklärung kann zu jeder Zeit auf www.dasforrohaus.de -> Vereinssatzung eingesehen werden.

HAFTUNG

Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
RECHT AM EIGENEN BILD
Wird während des Unterrichts oder einer Veranstaltung durch den Verein oder beauftragte Unternehmen in Bild und Ton aufgezeichnet, ist es möglich, dass der einzelne Besucher in der Aufzeichnung (z.B. in Publikationen auf den Social-Media Kanälen des Vereins oder Flyern) erscheint. Der Besucher stimmt der räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung einer solchen Aufzeichnung mit seinem Bild mit Betreten der Tanzschule zu. Eine Vergütung von Rechten findet insoweit nicht statt.
KÜNDIGUNG
Alle Abos und die Mitgliedschaft können jeweils mindestens 4 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. Die Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden, wenn noch ein Abo aktiv ist. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich das Abo / die Mitgliedschaft um die jeweilige Laufzeit. Die Laufzeiten der einzelnen Abos und die Preise sind im Vertrag ausgewiesen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und fristgerecht dem Verein vorliegen.
Bei einer Kündigung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, falls zusätzlich zur Kündigung des Abos auch die Vereinsmitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll. Wenn eine Kündigung des Abos gefordert wird, sind die Mitgliedschaft und der Mitgliedsbeitrag davon nicht betroffen. Wenn jedoch von Vertragskündigung gesprochen wird, wird davon ausgegangen, dass auch eine Kündigung der Mitgliedschaft gewünscht ist.
Für eine unkomplizierte Kündigung kann unser Kontaktformular (dasforrohaus.de/kontakt) mit dem Betreff „Sonstiges“ genutzt werden.
Ferner ist auch eine E-Mail an info@dasforrohaus.de ausreichend. In beiden Fällen ist die Kündigung nach Bestätigung wirksam.

ERKRANKUNG / SCHWANGERSCHAFT DER TEILNEHMENDEN

Ruhezeit: Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung mit einer Dauer von mindestens vier Wochen kann durch die Vorlage eines ärztlichen Attest, mit einer Frist von 5 Werktagen zum jeweiligen Monatsende, eine Zeitgutschrift über die nicht genutzte kommende Abo-laufzeit ausgestellt werden. In diesem Fall verlängert sich die Abo-Laufzeit um die gutgeschriebene Zeitgutschrift. Die Ruhezeit kann nur für volle Monate vereinbart werden. Kommt es während oder nach der Ruhezeit zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate. Rückwirkend wird keine Zeitgutschrift ausgestellt. Es erfolgt keine Beitragsrückzahlung bei schuldhafter Nichtteilnahme.
Ist durch Krankheit die Teilnahme dauerhaft nicht möglich, kann der Vertrag zum jeweiligen Monatsende bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests beendet werden. Bei eingetretener Schwangerschaft kann der Vertrag in dem Monat beendet werden, in dem die Teilnahme nicht mehr möglich ist.
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel (von mehr als 70 km) oder nachträglich eintretende Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, können Sie, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, mit einer Frist von 5 Werktagen zum jeweiligen Monatsende mit einer Stornogebühr von € 10,– sofort ihr Tanzkurs-Abo kündigen.
Es gibt keine Gründe, die eine außerordentliche Kündigung oder das Pausieren von Mitgliedsbeiträgen zur Folge haben könnten. Das heißt, während einer Ruhezeit der Abo-Laufzeit oder bei der vorzeitigen Kündigung des Abos wegen oben genannter Gründe müssen Mitgliedsbeiträge weiterhin entrichtet werden.
Der Verein macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.

WIDERRUFSRECHT BEI ANMELDUNGEN

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Das Forró Haus e.V., verein@dasforrohaus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (Tanzstunden) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ÄNDERUNGSVORBEHALT

Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

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